AI Act für KMU – Kennzeichnung umsetzen, Team schulen, vorbereitet sein

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten der EU-KI-Verordnung (Artikel 50) – unabhängig davon, ob Sie mit Hochrisiko-KI zu tun haben. Wir prüfen Ihre KI-Nutzung, setzen die nötigen Kennzeichnungen technisch um und schulen Ihr Team.

  • Bestandsaufnahme
  • Technische Kennzeichnung
  • Team-Schulung (Art. 4)
  • Laufende Betreuung

Betrifft mich das? Wahrscheinlich ja.

Chatbot auf der Website

Beantwortet ein Chat- oder KI-Assistent Fragen Ihrer Besucher? Dann muss er offenlegen, dass eine KI antwortet.

KI-Texte im Newsletter oder Blog

Sie nutzen ChatGPT & Co. für Inhalte? In bestimmten Fällen ist eine Kennzeichnung nötig.

KI-Bilder auf Social Media

Zeigen Ihre Beiträge realistische, KI-generierte Darstellungen echter Personen oder Orte? Solche „Deepfakes" sind kennzeichnungspflichtig.

KI im Büroalltag

Ihr Team nutzt KI-Tools? Dann gilt seit dem 2. Februar 2025 die Pflicht zur KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter (Artikel 4) – ohne Übergangsfrist.

Klarstellung

„Der AI Act wurde doch verschoben?" – Nur zum Teil.

Viele haben Schlagzeilen zur Verschiebung gelesen und das Thema abgehakt. Verschoben wurden aber ausschließlich die Pflichten für Hochrisiko-KI (durch den „Digital Omnibus", final angenommen am 29. Juni 2026): Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wurden davon ausdrücklich ausgenommen – sie gelten seit dem 2. August 2026. Und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, ganz ohne Übergangsfrist.

Zeitliche Einordnung der AI-Act-Pflichten für KMU

Die Fristen im Überblick

Datum Was gilt
1. August 2024Die EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) tritt in Kraft.
2. Februar 2025Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeiter (Art. 4, keine Übergangsfrist).
2. August 2026Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50.
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren.
2. Dezember 2027Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (verschoben durch den Digital Omnibus).
2. August 2028Hochrisiko-Pflichten nach Anhang I (verschoben durch den Digital Omnibus).

Seit dem 29. Juli 2026 ist zudem das deutsche KI-Durchführungsgesetz (KI-MIG) in Kraft. Die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle und bietet unter anderem KI-Reallabore mit Angeboten für KMU.

In drei Schritten vorbereitet

01

Erstgespräch

20 Minuten, kostenlos: Wir klären, welche KI Sie einsetzen und wo Handlungsbedarf besteht.

02

Check

Wir nehmen Tools, Website und Kanäle auf und liefern einen priorisierten Ampel-Report.

03

Umsetzung

Wir bauen die Kennzeichnungen technisch ein und schulen Ihr Team.

Warum Oneday-Marketing

Umsetzung aus einer Hand

Website, Hosting und Kennzeichnung an einem Ort.

Regional erreichbar

aus Nierstein für das Rhein-Main-Gebiet (Mainz, Wiesbaden, Ingelheim, Bodenheim, Oppenheim, Groß-Gerau, Darmstadt, Frankfurt).

Verständlich statt Paragraphen

wir übersetzen die Pflichten in konkrete Schritte.

Wir verbinden das mit unserer Arbeit an Ihrer Website und Ihrer Sichtbarkeit bei Google.

Wichtiger Hinweis

Oneday-Marketing erbringt technische und organisatorische Leistungen – Bestandsaufnahme, technische Kennzeichnung, Vorlagen und Schulungen. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Bei individuellen Rechtsfragen verweisen wir an eine Kanzlei bzw. kooperieren mit einer solchen. Angaben zu Fristen und Pflichten geben den uns bekannten Stand wieder; Leitlinien der EU-Kommission werden teilweise noch finalisiert.

Häufige Fragen

Ja. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald Sie KI einsetzen.

Ja. Ein Chatbot oder Sprachassistent muss bei der ersten Interaktion klar und deutlich offenlegen, dass eine KI antwortet – ein Satz im Footer oder in den AGB reicht dafür nicht.

Normale Produkt- und Marketingtexte in der Regel nicht. Eine Kennzeichnung ist vor allem dann nötig, wenn Texte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren – und auch dann nicht, wenn eine inhaltlich fundierte menschliche Prüfung mit redaktioneller Verantwortung stattgefunden hat.

Realistische Darstellungen existierender Personen, Orte oder Ereignisse (Deepfakes) müssen gekennzeichnet werden. Frei erfundene, offensichtlich fantastische Motive fallen nicht darunter.

Verschoben wurden nur die Hochrisiko-Pflichten. Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten seit dem 2. August 2026, die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) seit dem 2. Februar 2025.

Nein. Wir übernehmen die technische Umsetzung und die Schulung Ihres Teams. Rechtsfragen klärt eine Kanzlei – auf Wunsch vermitteln wir.

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Kostenloses Erstgespräch – wir schauen gemeinsam auf Ihre KI-Nutzung und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.

Kostenloses Erstgespräch

Die Inhalte dieser Seite wurden KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.