Oneday-Marketing, Inhaber: Jan Schneider — Sirona Str. 6a, 55283 Nierstein (nachfolgend „Agentur“). Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Webdesign und Websiteerstellung, Social-Media-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Performance, Online-Bestellsysteme („Oneday-Booking“), Google-Bewertungsaufsteller mit NFC/QR-Funktion sowie Druckprodukte („Oneday Print“).
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Beauftragung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Darstellungen der Leistungen auf der Website der Agentur sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein individuelles Angebot der Agentur annimmt (per E-Mail, schriftlich oder durch Zahlung des Angebotsbetrags) oder die Agentur eine Beauftragung des Auftraggebers in Textform bestätigt.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sämtliche Leistungen sind im Voraus zu bezahlen (Vorkasse). Bei Projektleistungen (z. B. Websiteerstellung, Bewertungsaufsteller, Druckprodukte) wird der vereinbarte Betrag mit Auftragserteilung fällig; die Leistungserbringung bzw. Produktion beginnt nach Zahlungseingang. Bei laufenden Leistungen (z. B. Webdesign-Jahrespakete, Social-Media- und SEO-Betreuung) ist die Vergütung je Abrechnungszeitraum (jährlich bzw. monatlich, je nach Vereinbarung) im Voraus fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung laufender Verträge
- Verträge über laufende Leistungen (insbesondere Webdesign-Jahrespakete einschließlich Hosting, Social-Media-Betreuung, SEO-Betreuung, Bestellsystem-Bereitstellung) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit ist mit einer Frist von einem Monat möglich.
- Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Webdesign-Pakete, Hosting und Website-Übernahme
- Die Webdesign-Pakete umfassen die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen, in der Regel einschließlich Domain, Hosting und SSL-Zertifikat für die Vertragslaufzeit. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket bzw. dem individuellen Angebot.
- Während der Vertragslaufzeit verbleiben Website, Hosting und technische Infrastruktur bei der Agentur. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Zugänge (z. B. WordPress-Redaktionszugang zur Inhaltspflege).
- Bei Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber das Recht, die Website gegen eine Ablösevergütung zu übernehmen und auf eigenes Hosting umzuziehen. Die Höhe der Ablösevergütung richtet sich nach dem gewählten Paket und dem individuellen Umfang und wird auf Anfrage mitgeteilt bzw. im Angebot ausgewiesen. Mit vollständiger Zahlung der Ablösevergütung gehen die Nutzungsrechte nach § 9 Abs. 2 auf den Auftraggeber über; die Agentur stellt die Website-Daten in einem gängigen Format bereit und wirkt an der Übertragung der Domain mit.
- Macht der Auftraggeber von der Übernahme keinen Gebrauch, wird die Website mit Vertragsende deaktiviert. Die Domain kann der Auftraggeber auf eigene Kosten übernehmen (Providerwechsel/Auth-Code). Die Agentur ist berechtigt, die Daten nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsende zu löschen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.
- Die Agentur ist um eine hohe Verfügbarkeit des Hostings bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen und Zugänge (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, soweit deren Erstellung nicht vertraglich von der Agentur übernommen wurde.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Angeforderte Freigaben und Rückmeldungen (z. B. zu Entwürfen) erteilt der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnet werden.
- Die rechtliche Prüfung der Website-Inhalte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit) obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung; sie stellt lediglich die technische Umsetzung bereit.
§ 7 Abnahme von Projektleistungen
- Nach Fertigstellung einer Projektleistung (z. B. Website) fordert die Agentur den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt (z. B. Freigabe zur Veröffentlichung).
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 8 SEO, Social Media und Bewertungsaufsteller – kein Erfolgsversprechen
- Leistungen in den Bereichen SEO, Online-Performance und Social Media sind Dienstleistungen. Die Agentur erbringt diese nach bestem fachlichem Standard, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Follower- oder Umsatzzahlen. Rankings und Reichweiten hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (u. a. Algorithmen der Plattformbetreiber, Wettbewerb).
- Bewertungsaufsteller erleichtern Kunden des Auftraggebers die freiwillige Abgabe von Google-Bewertungen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Anzahl oder Inhalt abgegebener Bewertungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aufsteller rechtskonform einzusetzen, insbesondere keine Anreize für positive Bewertungen zu gewähren und keine Bewertungen zu filtern oder zu steuern.
- Für die Nutzung von Drittplattformen (z. B. Google, Meta, Instagram, TikTok) gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen. Für Sperrungen, Einschränkungen oder Änderungen durch Plattformbetreiber übernimmt die Agentur keine Haftung.
§ 9 Nutzungsrechte
- Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen (Designs, Texte, Grafiken, Konzepte, Quellcode-Anpassungen) verbleiben bei der Agentur bzw. den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Bei laufenden Verträgen (§ 5) ist das Nutzungsrecht an der Website auf die Vertragslaufzeit beschränkt; es wird mit vollständiger Zahlung der Ablösevergütung (§ 5 Abs. 3) unbeschränkt.
- Für Inhalte Dritter (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins, Open-Source-Komponenten) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
- Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen (Name, Logo, Abbildungen der Arbeitsergebnisse, Verlinkung), sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Ein dezenter Urheberhinweis der Agentur im Footer der erstellten Website ist zulässig; auf Wunsch des Auftraggebers wird er entfernt.
§ 10 Bewertungsaufsteller und Druckprodukte (Warenlieferungen)
- Bewertungsaufsteller und Druckprodukte werden individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers gestaltet und gefertigt. Nach Druck-/Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Grundlage der Produktion ist die vom Auftraggeber erteilte Freigabe. Für Fehler, die in freigegebenen Vorlagen enthalten sind (z. B. Rechtschreibfehler, falsche Kontaktdaten), übernimmt die Agentur keine Haftung.
- Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Material und Beschaffenheit, die drucktechnisch bedingt sind, bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie zumutbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage gelten als vertragsgemäß; berechnet wird die gelieferte Menge.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
- Offensichtliche Transportschäden und Falschlieferungen sind der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 11 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben: Die Agentur ist zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen (§ 10) beträgt 12 Monate ab Lieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12 sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die Website, durch Updates von Drittsoftware, durch Änderungen der Anforderungen von Suchmaschinen oder Plattformen sowie Abweichungen im Sinne von § 10 Abs. 3.
§ 12 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
- Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre, soweit die Datensicherung nicht vertraglich von der Agentur übernommen wurde.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
- Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.oneday-marketing.de/datenschutz. Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. beim Hosting oder Betrieb eines Bestellsystems), schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.